Datenschutz im Verein

Der Verein VfK „Bau“ Rostock 94 e.V. verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

 

Dazu erhebt, verarbeitet und nutzt der Verein personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben zu persönlichen und sachlichen Verhältnissen) mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zu Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben, z.B. der Mitgliederverwaltung.

 

 

Es handelt sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name, Vorname und Anschrift (bei minderjährigen Name und Anschrift der Erziehungsberechtigen), Telefonnummer (Festnetz oder Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Lizenz(en) sowie Funktion(en) im Verein.

 

 

Diese Daten werden nur zu Vereinszwecken verwendet, eine Weitergabe erfolgt nur an den Dachverband - Judo Verband Mecklenburg - Vorpommern e.V. (JVMV) zur Ermittlung der versicherten Mitglieder, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet.

 

 

Der gemeinnützige Verein muss die Daten der erhaltenen Spenden speichern. Nach § 50 Abs. 7 EStDV ist auch ein Doppel der Zuwendungsbestätigung aufzubewahren. Damit verbunden sind zwangsläufig die Daten des Spenders.

 

  

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie anderen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage, Facebook, Aushang in der Sportstätte, Werbemittel des Vereins und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Printmedien. Dies betrifft u.a. Turnierergebnisse, Wahlergebnisse sowie weitere erhobene Daten bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich dabei auf Name, Vorname, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion (en) im Verein und soweit aus sportlichen Gründen erforderlichen Einteilungen in Wettkampfklassen, Gewichtsklassen, Alter oder Geburtsjahrgang.

 

 

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelfotos und personenbezogenen Daten seiner Person bzw. des Kindes widerrufen. Ab Zugang des schriftlichen Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos und die personenbezogenen Daten von seiner Homepage, Facebook und dem Aushang in der Sportstätte des Vereins.

 

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs u.a. die Verleihung von Auszeichnungen, die Teilnahme an Wettkämpfen und die Teilnahme an Lehrgängen nur noch eingeschränkt möglich sind.

 

 

Mitgliederdaten werden in digitaler oder gedruckter Form an Vorstandsmitglieder, sonstige Mitarbeiter weitergegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisse dieser Daten erfordert. Benötigt ein Mitglied glaubhaft die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte), erhält es eine Kopie der notwendigen Daten (oder eine digitale Kopie) gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass diese Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden und die Daten zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden, sobald der Zweck erfüllt ist.

 

  

Jedes Mitglied hat im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern bei Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverarbeitung oder Nutzung (z.B. Werbezwecken) ist dem Verein nur gestattet, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist oder eine Einwilligung des Mitglieds vorliegt. Ein Verkauf der Daten ist nicht erlaubt.

 

 

Beim Austritt werden die personenbezogenen Daten aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahr ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

 

 

Diese Einwilligungen können jederzeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.